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14.01.2015
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ZH Kanton
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Bankpersonalverband Gewerkschaftsbund ZH Kanton
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Bankangestellte Lohnverhandlungen Volltext
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Neujahrsapéro des Schweizerischen Bankpersonalverbandes (SBPV). GBKZ-Präsident gratuliert zu erfolgreichen Lohnverhandlungen. Am Mittwoch, dem 13. Januar fand im Zunfthaus zur Waag der traditionelle Neujahrsapéro des Schweizerischen Bankpersonalverbandes (SBPV) in der Region Zürich statt. In einer kurzen Ansprache wies SBPV-Regionspräsident Roger Bartholdi auf die im September 2014 erzielte Erhöhung der Mindestlöhne auf 56‘000 Franken bzw. 52‘000 Franken für Angestellte ohne anerkanntes Zeugnis oder Diplom hin. Indirekt wirkt sich die Erhöhung des Mindestlohns auf die Löhne vieler besser entlohnter Bankangestellter aus: Da der Ausgangspunkt der Lohnskala erhöht wird, müssen auch die übrigen Lohnstufen angepasst werden. Dies betrifft alle Angestellten, die jährlich weniger als 90'000 Franken verdienen, also die Mehrheit der Angestellten, die der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten unterstellt sind. Neben SBPV Bundesgeschäftsführerin Denise Chervet gehörte auch GBKZ-Präsident Markus Bischoff zu den Gästen. Er gratulierte den Kolleginnen und Kollegen des Bankpersonalverbandes zu den erfolgreichen Lohnverhandlungen im vergangenen Jahr und wünschte ebenso gutes Gelingen bei den bevorstehenden Neuverhandlungen des Gesamtarbeitsvertrages (VAB). (…).
Bankpersonalverband. Apéro. GBKZ ZH Kanton, 14.1.2015.
Bankpersonalverband > Neujahrsapéro. GBKZ, 2015-01-14.
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19.08.2014
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Schweiz
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Arbeitszeit Bankpersonalverband Personen
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Denise Chervet
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Arbeitszeiterfassung Bankangestellte Volltext
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Arbeitszeit. Standortbestimmung. Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen legen Regeln zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden fest. Sie verlangen, dass die Arbeitszeit von Angestellten aufgezeichnet wird. Aufgrund Veränderungen in der Arbeitswelt erlaubten sich in den letzten Jahren einige Wirtschaftszweige, darunter auch die Banken, gewisse Freiheiten bei der gesetzlichen Arbeitszeiterfassungspflicht. Das SECO entschied, Ordnung in die Sache zu bringen und rief den Unternehmen die Erfassungspflicht in Erinnerung. Es prüfte, ob und wie die Arbeitszeiterfassung gelockert werden kann. Das SECO informierte im Dezember 2013 über das Resultat des Konsultationsverfahrens zum Projekt zur Änderung des Art. 73 der Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes (Arbeitszeiterfassungspflicht). Aufgrund tiefer Divergenzen der Sozialpartner hat es das Projekt aufgegeben und gleichzeitig eine neue Weisung veröffentlicht, die die Arbeitgeber an die Arbeitszeiterfassungspflicht erinnert. Die Weisung berücksichtigt die laufenden Diskussionen und führt eine Praxisänderung bei der Arbeitszeiterfassung für Angestellte ein, die Verantwortung tragen und über eine grosse Autonomie in der Ausführung ihrer Aufgaben verfügen. Diese Angestellten profitieren von einer vereinfachten Arbeitszeiterfassung. Für die übrigen Arbeitnehmenden ändert sich nichts (Modalitäten der Arbeitszeiterfassung - Ergänzung zur Weisung). Die Arbeitsinspektoren wurden eingeladen, vermehrt Kontrollen in den Banken durchzuführen. (…).
Denise Chervet.
Bundespersonalverband. Arbeitszeit, 19.8.2014.
Bundespersonalverband > Arbeitszeiterfassung. SBPV, 2014-08-19.
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04.03.2014
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Schweiz
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Banken Gewerkschaftsbund ZH Kanton Löhne Personen
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Sabina Gasser
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Bankangestellte Löhne Volltext
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Alles
Abzocker? Gewerkschaftliche Gedanken - die monatliche Kolumne im P.S. Ist vom
Finanzplatz die Rede, so dreht sich die Diskussion schnell um Abzocker
beziehungsweise um Banker und ihre hohen Boni. Das Image der Bankangestellten
hat in den vergangenen Jahren enorm gelitten. Gehört wirklich der grosse Teil
der Bankangestellten zu den Abzockern unserer Gesellschaft? Sind die Löhne
tatsächlich so überdurchschnittlich hoch? Es stimmt: Der Lohn der meisten
Bank-Angestellten ist nach wie vor gut. Aber: Wollen wir gegen gute Löhne sein?
Und was wird dafür von den Angestellten verlangt? Wie bei Bilanz und
Erfolgsrechnung gibt es zwei Seiten, an denen geschraubt werden kann. Auf der
Aufwandseite stehen die Arbeitsleistung und damit eng verbunden die
Arbeitsbedingungen. Als Ertrag wird das vereinbarte Salär bezahlt. Letzteres
liegt bei Bankangestellten über demjenigen anderer Branchen. Die
Vergleichbarkeit ist aber nicht einfach. Im Bankensektor werden häufig kleinere
Boni und zusätzliche Leistungen bezahlt, sogenannte Fringe Benefits. Dafür
fällt häufig der 13. Monatslohn weg. Dies erschwert die Lohntransparenz und die
Vergleichbarkeit mit anderen Branchen. Insgesamt stiegen die Löhne der
Bankangestellten nur in geringem Mass. Auch die Lohnungleichheit zwischen
Männern und Frauen blieb bestehen. Die tiefsten Löhne wurden erfreulicherweise
angehoben. Mittlere Angestellte und Kader treten jedoch häufig an Ort, während
die Lohnkurve des Topmanagements steil nach oben weist.
Sabina Gasser, SBPV, Leiterin Regionalstelle Zürich.
GBKZ,
Datum: 4. März 2014.
Gewerkschaftsbund
ZH Kanton > Bankangestellte. Löhne. GBKZ. 2014-03-04.
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23.10.2008
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Schweiz
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Banken KV Personen
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Mario Fehr
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Bankangestellte Finanzkrise
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Bankangestellte nicht grundlos abstrafen. KV Schweiz befürwortet Bundeshilfe und begleitende Massnahmen. Der Autor des folgenden Beitrages ist als Präsident des KV Schweiz für eine Bundeshilfe bei der UBS. Er hält aber parallel dazu Verbesserungen im Einlegerschutz für notwendig. Der Bund müsse auch Einfluss auf Entschädigungssysteme, insbesondere beim Topmanagement, nehmen. Den "Ausweg aus der Anreizfalle" sieht er nich nur in Änderungen im Aktien- und Arbeitsrecht, sondern auch in der Aufwertung der Sozialpartnerschaft. (…). NZZ 23.10.2008
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