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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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05.06.2015
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Schweiz
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Personen Work
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Sina Bühler
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Arbeitszeugnisse Ratgeber Volltext
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Arbeitszeugnis: Sie müssen nicht alle Beurteilungen akzeptieren. „Er bemühte sich, seine Aufgabe zu erfüllen…“ Bei einem Arbeitszeugnis sollten Sie darauf achten, dass es Ihnen bei der Stellensuche nicht mehr schadet als nützt. Arbeitszeugnisse liefern Personalverantwortlichen wichtige Anhaltspunkte: Sie lesen daraus zum Beispiel, welche Arbeiten Sie erledigt haben, ob Sie gut im Team arbeiten und warum Sie überhaupt Ihren Job wechseln. Ein solches Zeugnis können Sie jederzeit verlangen - beispielsweise als Zwischenzeugnis, wenn Sie in eine andere Abteilung versetzt werden oder neue Vorgesetzte bekommen. Sie müssen Ihren Wunsch nicht begründen. Wenn Sie ganz aus der Firma austreten, dann haben Sie Anspruch auf ein Schlusszeugnis. Ihre Chefin muss Ihnen ein Zeugnis innerhalb einer „angemessenen Frist“ ausstellen. Angemessen kann je nach Situation etwas anderes bedeuten: Wenn Sie bereits eine neue Stelle haben, ist klar, dass Sie länger auf ein Zeugnis warten können, als wenn Sie auf der Suche sind. Grundsätzlich sollten Sie ein Zeugnis innert weniger Tage bekommen. Und auch wenn Sie nicht mehr im Betrieb arbeiten, haben Sie Anspruch darauf. Allerdings ist umstritten, ob die Frist, in der das möglich ist, nach fünf oder zehn Jahren abläuft. Sie tun also gut daran, sofort eine Beurteilung zu verlangen. (…). Sina Bühler.
Work, 5.6.2015.
Work > Arbeitszeugnisse. Ratgeber. Work, 5.6.2015.
Ganzer Text
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16.02.2009
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Schweiz
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Arbeitsmarkt Arbeitszeugnisse
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Die Geheimsprache des Chefs. Codierungen in Arbeitszeugnissen sind verboten. Wie man sich dagegen wehren kann. Bei einem Stellenwechsel und ganz besonders bei einer Entlassung sollten Arbeitnehmer ein besonderes Augemerk auf die Sprache des Zeugnisses legen. Scheinbar harmlose Formulierungen können ihm sonst zum Verhängnis werden. "Er bemühte sich um eine gute Arbeit". Was freundlich tönt, ist mitnichten so gemeint - wer diese Formulierung in seinem Arbeitszeugnis entdeckt, bei dem sollten die Alarmglocken klingeln. (...). Mit Foto. Rahel Koerfgen. BaZ 16.2.2009
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